Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-233972

Definition des Begriffs "Ende zu Ende-Verschlüsselung" durch das BMJV

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Begriff &quot;Ende-zu-Ende-Verschlüsselung&quot;, und deckt sich diese Definition mit der Definition des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik?