Definition des Begriffs "Ende zu Ende-Verschlüsselung" durch das BMJV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Begriff "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung", und deckt sich diese Definition mit der Definition des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik?