Definition des Begriffs "Einstandsgemeinschaft" in Bezug auf die geplante Zuschussrente; Regelung der Einkommensanrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Einstandsgemeinschaft“ in Bezug auf die geplante Zuschussrente, und warum werden dem vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Entwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung) entsprechend eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften bei der Einkommensanrechnung auf die Zuschussrente bessergestellt?