Definition des Begriffs "E-Paper"
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie definiert die Bundesregierung nach dem Schreiben des BMF vom 2. Juni 2014 (koordinierter Ländererlass, IV D 2 – S-7200/13/ 10005) den Begriff des E-Papers, auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher elektronischer Formate und der Tatsache, dass viele Onlineausgaben von Zeitungen häufig nicht eine 1:1-Umsetzung ihrer Printausgabe online bereitstellen, und inwieweit ist die Aufteilung eines einheitlichen Gesamtpreises für ein Abonnement bei Angebot von Print- und Onlinetexten für die Anwendung des ermäßigten und des regulären Umsatzsteuersatzes auch dann nötig,wenn die Kundin oder der Kundedie elektronischen Produkte nicht in Anspruch nimmt (bitte mit Begründung)?</p>