Definition des Begriffs der "regelbasierten Ordnung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den von ihr häufig anstelle von "Völkerrecht" verwendeten Begriff der "regelbasierten Ordnung" (zum Beispiel: "Die UN sind das wichtigste Weltgremium", www.bundesregierung.de, 20. August 2019), und in welchem Verhältnis sieht sie diese "regelbasierte Ordnung" zum "Völkerrecht" (insbesondere der Charta der UNO) und zum Völkergewohnheitsrecht?