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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-74713

Definition des Begriffs "belastbare Erkenntnisse" in einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert oder umschreibt die Bundesregierung den Begriff &quot;belastbare Erkenntnisse&quot; (unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage &quot;Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens&quot; der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/8654, in der, zu Frage 7a, Berichte von Amnesty International zu rechtswidrigen Massenabschiebungen an der türkisch-syrischen Grenze als nicht belastbare Erkenntnisse bezeichnet werden; den Begriff bitte auch gegen den Begriff bloßer &quot;Erkenntnisse&quot; abgrenzen), und inwiefern hat die Bundesregierung versucht, die vorgenannten Berichte von Amnesty zu überprüfen und zu verifizieren (z. B. Kontaktaufnahme mit Amnesty International oder anderen Nichtregierungsorganisationen etc.)?