Definition des Begriffs "belastbare Erkenntnisse" in einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert oder umschreibt die Bundesregierung den Begriff "belastbare Erkenntnisse" (unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens" der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/8654, in der, zu Frage 7a, Berichte von Amnesty International zu rechtswidrigen Massenabschiebungen an der türkisch-syrischen Grenze als nicht belastbare Erkenntnisse bezeichnet werden; den Begriff bitte auch gegen den Begriff bloßer "Erkenntnisse" abgrenzen), und inwiefern hat die Bundesregierung versucht, die vorgenannten Berichte von Amnesty zu überprüfen und zu verifizieren (z. B. Kontaktaufnahme mit Amnesty International oder anderen Nichtregierungsorganisationen etc.)?