Definition des Begriffs "Ankerkunden" im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Digital- und Zukunftstechnologien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des "Ankerkunden" (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 2168, 2507) im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Digitalund Zukunftstechnologien, und welche konkreten Anforderungen müssen Unternehmen in dieser Hinsicht erfüllen?