Definition des Begriffes "Führungsposition" in parteiinternen Wahlverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff "Führungspositionen" in parteiinternen Wahlverfahren (Bundes-, Landes-, Kommunale Ebene oder andere) im Kontext des Vorschlags zur "Transparenz und Targeting von politischer Werbung" (COM(2021)0731), wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7268 verwendet, z. B. als Antwort zu den Fragen 23 und 36?