Definition der sogenannten regelbasierten internationalen Ordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche "rechtlich nicht bindende Normen, Standards und Verhaltensregeln (…) [sowie] verschiedene internationale Foren und ihre Entscheidungsregeln sowie Verhandlungsprozesse" im Einzelnen nimmt die Bundesregierung – in ihren Antworten zu den Fragen 12 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/32526 sowie auf die Mündliche Frage 62 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 19/123 – bei ihrer Definition der sog. regelbasierten internationalen Ordnung im Einzelnen Bezug (bitte sämtliche hier in Betracht kommenden Aspekte/Kriterien aufführen; auch die Antwort auf die Mündliche Frage 62 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 19/123 enthält nur eine beispielhafte, nach meiner Einschätzung nicht annähernd abschließende Aufzählung)?