Definition der Referenzgruppe zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Personen bzw. welche „anderen Sozialleistungen“ sind gemeint, wenn in der Begründung zu den §§ 2 bis 4 des „Gesetztes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Referentenentwurf) formuliert ist, dass „Personen zur Vermeidung von Zirkelschlüssen nicht in der Referenzgruppe berücksichtigt (werden), die neben anderen Sozialleistungen aufstockende existenzsichernde Leistungen erhalten“?