Definition der Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Verhandlungen zum Aktionsplan "Finanzierung nachhaltigen Wachstums"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkrete Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung bei der Definierung der Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Verhandlungen der Taxonomien des Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums der Europäischen Kommission (COM(2018) 97 final) in den jeweiligen Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und verantwortungsvolle Unternehmensführung?<br /> <br /> Gibt es einen Katalog von Kriterien, die die Bundesregierung in jedem Fall festlegen möchte, bzw. sind bestimmte Kriterien aus Sicht der Bundesregierung ausgeschlossen?