Definition der Formulierung "hartnäckige Identitätstäuschung" im Rahmen einer Abschiebung afghanischer Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „hartnäckige Identitätstäuschung“, – eine der drei Kategorien, aus denen afghanische Ausreisepflichtige von den Bundesländern auch nach dem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft vom 31. Mai 2017 für eine Abschiebung nach Afghanistan angemeldet werden dürfen?