Definition der "flächendeckenden Versorgung" in Bezug auf die Arzneimittelversorgung durch Apotheken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der "flächendeckenden Versorgung", der vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn benutzt wird, wenn es um die Zukunft der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken geht (www.facebook.com/jensspahn/posts/10156938494999044?comment_id=10156938836824044&reply_comment_id=10156939279694044&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R%22%7D), und an welchen genauen Parametern orientiert sie sich dabei insgesamt – aber auch zum Beispiel konkret bezüglich der Mindestanzahl an Apotheken?