Definition der Datenübertragungsgeschwindigkeit von digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung definiert die Bundesregierung digitale Hochgeschwindigkeitsnetze als Kommunikationsnetz mit einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (beispielweise im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Anbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, Stand 3. September 2015 14:34 Uhr), obwohl ein flächendeckender Breitbandausbau mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde geplant ist?