Definition der Begrifflichkeit "sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was versteht die Bundesregierung unter der sowohl von der IPPF als auch von der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW) verwendeten Begrifflichkeit von "sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte", und inwiefern umfasst das nach Meinung der Bundesregierung auch die freie Verfügung der Frau über das ungeborene Kind, einschließlich seiner Tötung unabhängig von Fristen und Indikation bis zur Geburt?