Definition der Begriffe "Sinti" und "Roma"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen konkreten rechtlichen, wissenschaftlichen, ethnologischen oder sonstigen Maßstäben und Kriterien definiert bzw. unterscheidet die Bundesregierung die Begriffe "Sinti" und "Roma" als Zielgruppe der Tätigkeit des "Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland", und inwiefern stützt sie sich hierbei auf historische, kulturelle, sprachliche, soziologische oder selbstzuschreibende Faktoren, um eine trennscharfe Abgrenzung gegenüber anderen Minderheiten- oder Migrantengruppen sicherzustellen?