Defacto Provisionsverbot für Versicherungsmakler im Vorabentwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im von der EU-Kommission vorgelegten Vorabentwurf zur Kleinanlegerstrategie (EU Retail Investment Strategy vom 9. Mai 2023 in Artikel 30 Nummer 8b) getroffenen Formulierung eines defacto Provisionsverbotes für Versicherungsmakler, insbesondere im Verhältnis zu den von der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness am 27. April 2023 in Schweden geäußerten vorläufigen Verzicht auf ein EU-Provisionsverbot, da jenes zugleich eine Wettbewerbsungleichheit unter Versicherungsvermittlern bedeuten würde, während Ausschließlichkeitsvermittler und Mehrfachagenten von dieser Regelung nicht betroffen sind?