Dauerhafte Telearbeit für Grenzpendler ohne Nachteile in der Sozialversicherungspflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Regelungen sieht der Vorschlag der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vor, um die Arbeit im Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft zu ermöglichen, ohne dass diese Nachteile bei der Sozialversicherungspflicht erfahren müssen, und wird vor diesem Hintergrund eine Neuregelung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, die bisher verlängerte Ausnahmeregelung fortgeführt oder die Regelung vor der Corona-Pandemie wieder gelten?