Dauer und Kosten der beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lange haben in den letzten drei Jahren die beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG von der Antragstellung bis zur Visaerteilung bzw. dem Beginn der Arbeit im Betrieb gedauert, und wie könnte man diese Dauer nach Ansicht der Bundesregierung verkürzen, um so dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzutreten und den Betrieben eine bessere Planungssicherheit zu geben?<br /> <br /> Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die anfallenden Kosten für das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG für Verfahrensgebühren, Gleichwertigkeitsfeststellung, Dolmetscher- und Übersetzungskosten und sonstige Kosten oder Gebühren (diese auch im Durchschnitt), und wäre es nach Ansicht der Bundesregierung für Unternehmen, die ein oder mehrere ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, positiv, dass diese Kosten entfallen oder auf einen geringen Betrag pauschaliert (bitte mit konkreter Angabe) werden?