Dauer der Ausbildungsgenehmigungen für Asylbewerber in Bayern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen bayerischen Landkreisen die Bestimmung im Aufenthaltsgesetz, wonach "die Duldung für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt" wird (§ 60a Absatz 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (sog. 3-plus-2-Regelung)), dergestalt unterlaufen wird, dass Ausbildungsgenehmigungen jeweils nur für ein Jahr erteilt werden, und was gedenkt die Bundesregierung, ggf. dagegen zu unternehmen (bitte die betroffenen Landkreise auflisten)?