Dauer der Abtretungsfrist für Schuldner
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beträgt die Abtretungsfrist nach Intention der Bundesregierung lediglich für diejenigen, die bereits ein Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen haben, fünf Jahre gemäß § 287 Absatz 2 Satz 2 der Insolvenzordnung des Regierungsentwurfs (InsO-E) zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, und wenn nein, bitte alle beabsichtigten Anwendungsfälle auflisten?