Datenzugriff auf Kontobewegungen durch sogenannte Fintech-Unternehmen entsprechend der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2)
Zulassung von "dritten Zahlungsdienstleistern" wie Finanztechnologie-Unternehmen oder Onlinekonzernen zum Zugriff auf Kontodaten durch die BaFin, zugelassenen Unternehmen, Widerspruchsmöglichkeit und Beschränkungen durch den Kunden, Zugang zur Datenabfrage bereitstellende Banken<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)