Datenverarbeitung im Sicherheitsbereich (G-SIG: 10002066)
Einhaltung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts v.15.12.1983 aufgestellten Anforderungen an die Datenverarbeitung durch das Bundeskriminalamt, den Bundesgrenzschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst, Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Gewährleistung des Grundrechtsschutzes bei Informationserhebungen, Datenschutz im Bereich der polizeilichen Informationssysteme, Verbot der Datensammlung auf Vorrat, rechtliche Regelung der Rasterfahndung, Amtshilfe und Informationsübermittlung zwischen den Behörden der inneren Sicherheit, Zugriff der Polizei auf Fremddatenbestände, insbesondere das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS), grenzüberschreitender Datenverkehr der Sicherheitsbehörden, Beteiligungs- und Kontrollmöglichkeiten des Datenschutzbeauftragten