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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-58858

Datenübermittlung des BAMF an den Bundesnachrichtendienst und die Hauptstelle für Befragungswesen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei einer Datenübermittlung an den BND bzw. die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) auf dessen Anfrage sichergestellt, dass schutzwürdige Interessen der Einzelnen mit dem Allgemeininteresse an einer Übermittlung abgewogen werden, und in wie vielen Fällen in den Jahren 2002 bis 2013 (in absoluten und relativen Zahlen, bitte auch nach Jahren differenzieren) wurden Ersuchen des BND abgelehnt? <br /> <br /> Wie stellt das BAMF sicher, dass eigeninitiative Datenübermittlungen an den BND bzw. die HBW nur dann durchgeführt werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen in § 8 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes (G 10) (Eigensicherung, Gefahrenbereiche nach § 5 Absatz 1 Satz 3 G 10) aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte als gegeben angesehen werden, eine Übermittlung also deshalb erforderlich erscheint, und wie verträgt sich diese gesetzliche Hürde für die Datenübermittlung mit der pauschalen Übermittlung von Daten der Angehörigen bestimmter Herkunftsgruppen?