Datenübermittlung der Unabhängigen Patientenberatung an die Mutterfirma Sanvartis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Daten zu Angaben der UPD an die Mutterfirma Sanvartis für Beratung und Software in den Jahren 2017 und 2018 lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Vergabekammer im September 2015 – also zu einem Zeitpunkt, als die UPD gGmbH noch gar nicht gegründet, der Beherrschungsvertrag der UPD unter die Mutterfirma Sanvartis noch nicht ausformuliert und der konkrete Bedarf der UPD noch gar nicht bekannt sowie auch Vergleichsangebote nicht eingeholt sein konnten – vor, und besteht nach Ansicht der Bundesregierung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Möglichkeit, Einsicht auch in den Haushaltsplan der UPD erzwingen zu können, da es sich dabei um Versichertengelder handelt, deren Verwendung hier festgelegt wird?