Datenübermittlung der Optionskommunen an die Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung von Arbeitsmarktstatistiken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang sind die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen), derzeit nicht in der Lage, Daten zur Erstellung von Statistiken der Arbeitsmarktberichterstattung durch die Bundesagentur für Arbeit zu liefern, und in welcher Art von Daten (bitte die Bereiche benennen) und in welcher Größenordnung resultiert daraus womöglich eine Untererfassung einzelner Teilbereiche der Arbeitsmarktberichterstattung (beispielsweise in der Erfassung der Arbeitslosigkeit nach Merkmalen wie Dauer, Alter und Ähnliches)?