Datenübermittlung der Deutschen Post an US-Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchen internen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage die Deutsche Post AG täglich Daten (Absender, Empfänger und Inhalt) von etwa 66 Millionen Briefsendungen scannt, speichert und zum Teil auch an US-Sicherheitsbehörden weitergibt (vgl. tagesschau.de vom 6. Juli 2013), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus vor dem Hintergrund der Aussagen des Historikers Dr. Josef Foschepoth in der "Süddeutschen Zeitung" vom 9. Juli 2013 (www.sueddeutsche. de), wonach der US-Geheimdienst NSA in Deutschland mithilfe der deutschen Nachrichtendienste aber auch aufgrund der Rechtslage machen könne was er wolle, und wonach es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses wegen der inzwischen zahlreichen Beschränkungen nicht mehr gäbe?