Datenübermittlung an den Arbeitgeber im Zuge der digitalen Krankmeldung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vorgehensweise zur Übermittlung des Krankheitsgrundes an den Arbeitgeber plant die Bundesregierung bei der Einführung der "digitalen Krankmeldung" (www.tagesschau.de/inland/krankenschein-digital-101.html), und wie kann im Falle einer Nichtübertragung des Krankheitsgrundes die Geheimhaltung sichergestellt werden?