Datenschutzverletzungen in der Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass nach der Erkenntnis des Datenschutzbeauftragten Baden-Württembergs die im Jahr 2011 beschlossenen Regelungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (OH KIS) regelmäßig verletzt werden, der Datenschutz bezüglich Patientendaten in Krankenhäusern damit regelmäßig verletzt wird, und wann dürfen die Patientinnen und Patienten in allen Krankenhäusern damit rechnen, dass die eingesetzte Software den genannten Datenschutzregelungen entspricht (vgl. 32. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg 2014/15, S. 115 f., www.badenwuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/01/32._TB_Internet.pdf)?