Datenschutzverletzungen auf Meldebescheinigungen von Asylsuchenden in Schleswig-Holstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem mir bekannten Sachverhalt, dass in Meldebescheinigungen von Asylsuchenden in Schleswig-Holstein brisante Gesundheitsdaten, wie z. B. in Feld 9 "Familienangehörige" der Vermerk "AIDS-infiziert" eingetragen sind, und was unternimmt die Bundesregierung, damit sich solche Datenschutzverletzungen mit Gesundheitsdaten nicht wiederholen?