Datenschutzrechtliche Risiken bei der Nutzung digitaler Sprachassistenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die sog. digitalen Sprachassistenten (Alexa, Siri, Cortana usw.) nach gegenwärtigem Kenntnisstand aufgrund der intransparenten Funktionsweisen, etwa hinsichtlich des Zeitpunkts und der Dauer von Aufzeichnungen, sowie der weiteren Verarbeitung des aufgezeichneten gesprochenen Wortes erhebliche Risiken für die Privatheit der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere deren Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, darstellen, und wenn ja, auf welche Weise kümmert sich die Bundesregierung aufgrund dessen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, etwa im Bereich der Teleheimarbeit von Bediensteten des Bundes, darum, dass die im Einsatz der Geräte verbundenen Risiken nicht nur für die Grundrechte der Betroffenen, sondern auch für den Geheimschutz der betroffenen öffentlichen Stellen eingehegt werden und entsprechende potenziell missbräuchliche Informationsabflüsse unterbleiben?