Datenschutzrechtliche Hürden bei der Erhebung von Daten für eine risikoorientierte Kontrolle von tierhaltenden Betrieben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern verhindert aus Sicht der Bundesregierung der Datenschutz die Erhebung, Bündelung und Auswertung von Daten (z. B. Informationen aus Schlachthöfen, der Medikamentenüberwachung oder aber von Tierkörperbeseitigungsanstalten, vgl. www.presseportal.de/pm/58964/4015012) für eine risikoorientierte Kontrolle von tierhaltenden Betrieben, und inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung des Tierschutzgesetzes notwendig, damit Veterinärinnen und Veterinäre auch die in den Tierkörperbeseitigungsanstalten angelieferten Kadaver auf Verletzungen und Krankheiten untersuchen und im Verdachtsfall bei den betreffenden Landwirtinnen und Landwirten kontrollieren können?