Datenschutzrechtliche Hindernisse bei der Arbeitsvermittlung behinderter Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung datenschutzrechtliche Hindernisse, die dazu führen, dass Agenturen für Arbeit geeignete schwerbehinderte Menschen den anfragenden Behörden (siehe die §§ 164 und 165 SGB IX) nicht vorschlagen dürfen, und falls ja, welche sind das?