Datenschutzrechtliche Bedenken bzgl. der elektronischen Patientenakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wenn der Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach, wie angekündigt, beabsichtigt, den Anteil der Patientinnen und Patienten, für die eine elektronische Patientinnen- und Patientenakte angelegt werden soll, binnen zwei Jahren von derzeit 1 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen, mit welchen Argumenten wird er die Menschen, die wegen der Sicherheit ihrer persönlichen Daten in der elektronischen Patientenakte besorgt sind, davon überzeugen, dass ihre Daten sicher sind, insbesondere dann, wenn der Datenschutz für die elektronische Patientinnen- und Patientenakte künftig offenbar wohl nicht mehr im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestaltet werden soll?