Datenschutzrechtliche Aspekte beim IT-System MARIS des BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die fachliche Bewertung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, welche nach mir vorliegenden Informationen im März 2017 einen Beratungs- und Kontrollbesuch in der Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt und hierbei auch das IT-System MARIS betrachtet hat, und insbesondere das bestehende Rechte- und Rollenkonzept für MARIS, welches einen bundesweiten Zugriff einer Vielzahl von Beschäftigten auf die Daten fast aller Asylsuchender ermöglicht, der Bundesregierung gegenüber als zu weitreichend bewertet und entsprechende Anpassungen, auch im Hinblick auf die derzeit fehlende Möglichkeit einer umfassenden Protokollierung lesender Zugriffe auf das System MARIS, gefordert hat, und wird die Bundesregierung ihr vollumfänglich Folge leisten bzw. Anpassungen vornehmen?