Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Betroffenenrechte im Bereich des Datenschutzes: Verzicht auf Beschränkung der Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, Ausweitung der Möglichkeiten auf Löschung personenbezogener Daten; Stärkung der Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber öffentlichen Stellen und Nachrichtendiensten, Schaffung bußgeldbewehrter Sanktionsmöglichkeiten; Begrenzung der von Auskunfteien im Rahmen von Scoring-Verfahren verarbeiteten personenbezogenen Daten auf ein Minimum; Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes in eigener gesetzlicher Regelung, Bestimmung der Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss durch die Datenschutzbeauftragten