Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der geplanten elektronischen Patientenakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind aus Sicht der Bundesregierung die Datenschutzbestimmungen des SGB I, SGB V, SGB X und des Bundesdatenschutzgesetzes auf die von einzelnen Krankenkassen, insbesondere der Techniker Krankenkasse und der AOK Nordost, geplanten elektronischen Patientenakten sowie die zu deren Umsetzung eingebundenen privatwirtschaftlichen Unternehmen anzuwenden, und wurden diese dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Prüfung vorgelegt?