Datenschutz und Menschenrechte im Kampf gegen Steueroasen stärken
Ausweitung des automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (AIA) nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz auf neue Staaten nur mit vorheriger Zustimmung des Bundestages sowie bei Gewährleistung der Einhaltung von Datensicherheit, Datenschutz u. Menschenrechten, Fünfjährliche Prüfung aller Länder, stärkere Kontrollmechanismen zur Einhaltung der OECD-Sorgfaltspflichten, v.a. zur Verhinderung des missbräuchlichen Einsatzes sensibler Daten in autokratisch geführten Ländern gegen Dissidenten, personelle Aufstockung der Prüfteams, Betreiben der notwendigen IT-Infrastruktur nur durch Firmen ohne Offenlegungspflichten gegenüber einem Staat, Benachrichtigung von Opfern von AIA-Datendiebstählen