Datenschutz-Grundverordnung
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen und unverhältnismäßiger Folgen bei Abmahnungen wegen Bagatellverstößen, Streichen der Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten anhand der 10-Personen-Regel und Überprüfung weiterer Erfordernisse, Anpassung deutschen Rechts an die DSGVO, Verbesserung personeller Ausstattung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Wirtschaft, Engagement zur Anwendung des Mechanismus der regulierten Selbstregulierung, delegierter Rechtsakt der EU-Kommission betr. Darstellung von Information durch standardisierte Bildsymbole, Verbesserung finanzieller Ausstattung der Stiftung Datenschutz, angemessene Beteiligung des Bundestages an Bewertung und Überprüfung der Verordnung