Datenschutz bei Weiterbewilligungsanträgen für Leistungen nach SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den einzelnen konkreten Vorwürfen der Internetplattform www.gegen-hartz.de (www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ datenschutzversto-beimweiterbewilligungsantrag-90015846.php), dass die Weiterbewilligungsanträge für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gegen das Bundesdatenschutzrecht verstoßen, und mit welchem Ergebnis wurde das Antragsformular (dieses bitte der Antwort anhängen) dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Prüfung vorgelegt?