Datenschutz bei der EUDI-Wallet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung bei der Entwicklung ihrer EUDI-Wallet Maßnahmen zu ergreifen, die auf technischer Ebene sicherstellen, dass nur solche Institutionen Daten abrufen können, die eine entsprechende Befugnis haben, und wenn ja, welche technischen Maßnahmen sind dies konkret (bitte alle Maßnahmen benennen), und welche Institutionen oder Kategorien von Institutionen sollen diese Befugnis erhalten?<br /> <br /> Aus welchen Gründen wurde für das Projekt der EUDI-Wallet von der Bundesregierung die Grundentscheidung getroffen, die Identifizierung technisch durch die Übermittlung von signierten Daten zu realisieren und nicht über eine Verifizierung der Verbindung bei der Übermittlung der Informationen, wie es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und zivilgesellschaftliche Akteure im Sinne der Risikominimierung vorgeschlagen haben (https://paymentandbanking.com/warum-die-neue-eudi-wallet-menschenleben-gefaehrdet/), und hält die neue Bundesregierung an dieser Architekturentscheidung fest (Entscheidung bitte begründen)?