Datenlage zur Problematik der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung
Originaltext der Frage(n):<br /> Hat die Bundesregierung zu ihrer Problembenennung im Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf Bundestagsdrucksache 17/11126 ("Diese Kommerzialisierung stellt eine qualitative Änderung in der Praxis der Sterbehilfe dar. Sie lässt befürchten, dass die Hilfe zum Suizid als eine normale Dienstleistung angesehen wird und sich Menschen zur Selbsttötung verleiten lassen, die dies ohne ein solches Angebot nicht tun würden.") empirische Daten erhoben, die die geäußerte Befürchtung belegen können, und wenn nein, hält sie diese Befürchtung dennoch aufrecht?