Datengrundlagen für die Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes und Direktkontakte von BKA/LKA mit den Providern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden neben der vom Bundeskriminalamt monatlich durchgeführten Erhebung weitere Datengrundlagen zur von der Koalition verabredeten Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes genutzt, und wenn ja, um welche handelt es sich?<br /> <br /> Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, dass das Bundeskriminalamt oder die Landeskriminalämter (LKA) auch direkt auf die Provider zugehen und auf Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen hinweisen?