Datengrundlage zum Vorwurf der Umgehung einer Abschiebung unter Vortäuschung einer Krankheit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der vom Deutschen Institut für Menschenrechte im "Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2010 – Juni 2020" in Kapitel 3 geäußerten Kritik, wonach der im politischen Raum wiederholt erhobene Vorwurf, dass Menschen Krankheiten vortäuschten, um einer Abschiebung zu entgehen, mit dem mehrere Gesetzesverschärfungen begründet worden seien, jeglicher Datengrundlage entbehre und ein solches Agieren ohne Faktenbasis die Schutzbedarfe der Betroffenen und die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands delegitimiere (ebd., Seite 110; vgl. hierzu auch bereits Bundestagsdrucksache 18/9603), und inwieweit erwägt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Nachweispflichten in Bezug auf die Vorlage von Attesten nach § 60a Absatz 2c und 2d des Aufenthaltsgesetzes vorzulegen, da diese nach der Einschätzung des Menschenrechtsinstituts vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen "verfassungsrechtlich bedenklich" seien (a. a. O., Seite 110, bitte begründen)?