Datengrundlage der Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Berechnung des Inzidenzwertes für die jeweiligen Kreise, kreisfreien Städte, Landkreise usw. durch das Robert Koch-Institut sichergestellt, dass es durch die Mitzählung von z. B. Angehörigen fremder Armeen, Touristen, sog. Saisonalarbeitern und Werkverträglern, Asylbewerbern, Grenzpendlern, Berufspendlern o. Ä. Menschen, die statistisch bei der Einwohnerzahl nicht berücksichtigt oder als Einwohner der Bundesrepublik Deutschland generell nicht erfasst werden bzw. ihren Wohnort nicht im Landkreis haben, in dem der jeweilige Test durchgeführt wurde, nicht zu einer Verzerrung des Inzidenzwertes auf der jeweiligen Ebene kommt (vgl. https://de.rt.com/inland/116851-rki-verzerrt-inzidenzwert-durch-einbezug-von-us-soldaten/)?