Datenerhebung bei Schiffspassagieren und Weitergabe an die Bundespolizei
<span>Einführung von Regelungen zur Datenerhebung durch § 9e Seeaufgabengesetz; bisher erhobene Daten auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften mit Begründung, Zuständigkeit, Umfang und Speicherdauer, Einzelheiten zur Datenweitergabe an die Bundespolizei, seit 1999 auch nach Abschluss der Grenzkontrollen gespeicherte Daten und abgewendete Gefahren für die Bundesrepublik</span>