Datenbasis zur Feststellung der Anspruchsberechtigten für den Bezug von Corona-Schutzmasken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Datensätzen die Krankenkassen die Anspruchsberechtigten nach § 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung informieren, wie sie es nach § 3 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung tun müssen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Datensätze frei von Fehlern sind?