Datenauswertung zu Nachhaltigkeitsnachweisen von Biogasanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wertet die Bundesregierung erhobene Daten für Nachhaltigkeitsnachweise von Biogasanlagen (§§ 10 bis 19 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV, §§ 8 bis 17 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraft-NachV) systematisch aus, und welche Gründe würden dagegen sprechen, die diesbezüglichen bisherigen quartalsweisen Dokumentationspflichten durch eine lediglich jährliche Dokumentationspflicht zu ersetzen?