Daten-Grundlagen und Screening-Modelle in Bezug auf die Einschätzung der epidemischen Lage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche statistischen Daten-Grundlagen und epidemiologischen Screening-Modelle zieht die Bundesregierung sowohl zum Zwecke der regelmäßigen Unterrichtung des Deutschen Bundestages nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes "Epidemische Lage von nationaler Tragweite", als auch für darüberhinausgehende gesundheitspolitische Entscheidungen für die Bemessung der aktuellen Infektionszahlen von Bürgern, die mit SARS-CoV-2-Erregern (inklusive aller Mutationsformen) infiziert sind und der Bestimmung der tatsächlichen Impfquote der deutschen Bevölkerung mit einem Anti-COVID-Impfstoff heran, wenn auf die Nutzung des vom Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und dem Bremer Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie zweimal (im Frühjahr 2020 und im Sommer 2020) sowohl beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als auch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Corona-Screening auf Grundlage des Daten-Panels der sog. NAKO-Gesundheitsstudie, die auch vom BMBF unterstützt wird, verzichtet wird, und wie begründet die Bundesregierung die Ablehnung der Nutzung dieses Screening-Modells, welche das Robert Koch-Institut selbst befürwortet hat, durch das BMBF und das BMG mit dem Argument, dass kein Budget in Höhe eines voraussichtlich einstelligen Millionen-Euro-Betrages dafür vorhanden sei (www.spiegel.de/wirtschaft/gabriel-felbermayr-zu-corona-und-impfen-systematische-datenerhebung-ist-politisch-nicht-gewollt-a-1e5bb73a-7d31-4216-bd4d-38480c433009), obwohl die direkten und indirekten Kosten der Pandemie mit bis zu 1,3 Bio. Euro (www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-novemberhilfen-dezemberhilfen-kosten-bartsch-102.html) veranschlagt werden?