Das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel machen
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) in folgenden Punkten: Streichung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung, des Befristungsgrundes zur Erprobung sowie der Möglichkeit der "Haushaltsmittelbefristung"; Schließen des Sachgrundkatalogs