Das Teilhaberecht menschenrechtskonform gestalten
Grundlegende und menschenrechtskonforme Überarbeitung des Entwurfs für ein Bundesteilhabegesetz bei sofortiger Verwirklichung einiger weitgehend unstrittiger Teilregelungen: Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, Festschreibung untereinander gleichrangiger, bedarfsgerechter sowie einkommens- und vermögensunabhängiger Teilhabeleistungen in einem neuen SGB IX, Gleichrangigkeit von Teilhabe- und Pflegeleistungen sowie teilhabesichernde Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (SGB XI), Vorrang der Teilhabeleistungen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens zur Bedarfsfeststellung gegenüber der Hilfe zur Pflege im SGB XII